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Suedlink: Bundesnetzagentur antwortet auf Einwendung des Wirtschaftsministeriums

Die Bundesnetzagentur hat die in der Einwendung des hessischen Wirtschaftsministeriums formulierte Kritik am Zustandekommen der Entscheidung zum Trassenverlauf durch den Werra-Meißner-Kreis zurückgewiesen.

Dem Vorwurf des Wirtschaftsministeriums, im Abwägungsprozess der Bundesfachplanung hätte es Implausibilitäten, Fehlgewichtungen und Unvollständigkeiten gegeben, die in der Gesamtbetrachtung den Vorzugskorridor sehr klar und deutlich infrage stellen, begegnet die Bundesnetzagentur in ihrem Schreiben, dass sowohl für Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit als auch bei der Einbeziehung quantitativer und qualitativer Aspekte sowie bei der Bewertung technischer Herausforderungen immer dieselben Methodenstandards angewendet wurden.

Die Kreisverwaltung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass - gegenüber der Bundesfachplanung - bei detaillierterer Beplanung in der Planfeststellung voraussichtlich ein erheblich höherer Aufwand mit erheblich höheren Kosten bei der Trassenrealisierung durch den Werra-Meißner-Kreis entstehen wird. „Letztlich war dies schon frühzeitig im Rahmen der Bundesfachplanung absehbar“, so Landrat Stefan Reuß und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann, und verweist dabei auf das sehr hohe naturschutzfachliche und hydrogeologische Konfliktpotential der von der Bundesnetzagentur favorisierten Werra-Meißner-Trasse.

Wir werden im anstehenden Planfeststellungsverfahren alle Dinge nochmals kritisch prüfen und halten an unserer Unterstützung der Klageabsichten durch die Bürgerinitiative oder Kommunen fest, so Reuß und Wallmann abschließend.

Anlage: Schreiben der BNA vom 20.01.2021

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