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Richtig heizen mit Holz

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Bei der Verbrennung wird nur soviel Kohlendioxid freigesetzt, wie vorher in der Wachstumsphase des Baumes gebunden wurde. Holz ist demnach klimafreundlicher als Öl und Gas. Doch auch bei der Verbrennung von Holz sind einige wichtige Dinge zu beachten, um Feinstaub, Qualmentwicklung und Geruchsbelästigung zu vermindern bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.

„Bei der Feinstaubdiskussion muss zwischen modernen Holzheizsystemen und Einzelfeuerstätten die zum Teil auch mit ungeeigneten Brennstoffen betrieben werden unterschieden werden“, stellt Gabriele Maxisch, Umweltberaterin des Werra-Meißner-Kreises fest.

Der Feinstaubausstoß aus modernen automatisch geregelten Holzheizungen ist um 90 % niedriger als Emissionen alter Kessel, zu diesem Ergebnis kam das Umweltbundesamt nach umfangreichen Messungen. Als besonders umweltfreundlich gelten Pellet-Heizungen. Pellets sind ein gleichmäßig zusammen gesetzter Brennstoff, zudem verfügen die Öfen meist über eine Verbrennungsluftregulierung, die die Verbrennung optimal steuert. Besonders emissionsarme Pelletöfen haben den „Blauen Engel“ erhalten.

In letzter Zeit mehren sich die Anrufe über Geruchs- und Qualmentwicklungen aus Holzheizungsanlagen bei Städte- und Gemeindeverwaltungen.

Einzelraumfeuerungen können zu Staubschleudern werden, wenn die Verbrennung nicht optimal ist, d.h. zum Beispiel nasses Holz verbrannt oder die Luftzufuhr gedrosselt wird. Ein Messgerät gibt Aufschluss über die Restfeuchte des Holzes, die bei maximal 20 % liegen sollte. Damit das Holz vollständig verbrennen kann, darf die Luftzufuhr nicht gedrosselt werden.

Behandeltes, beschichtetes Holz oder Spanplatten dürfen niemals verheizt werden. Die beim Verbrennungsvorgang freigesetzten Schwermetalle und Dioxine schlagen sich in der unmittelbaren Umgebung (Balkon, Terrasse, Garten) nieder. Nicht umsonst gibt es den Merksatz: Müll im Ofen = Gift im Garten!

Die Erste Bundesimmissionsschutzverordnung untersagt ausdrücklich die Verbrennung von behandeltem Holz in jeder Form. Die Verwendung derartiger Brennstoffe ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden.

Auch zum Anzünden sollten nur für den Ofen zugelassene Brennstoffe verwendet werden. Für den Betrieb sollte in jedem Fall die Gebrauchsanweisung der Feuerungsanlage beachtet werden. Die Umwelt und Nachbarn werden dankbar sein!

Für das richtige Lagern und Lufttrocknen des Holzes sollte eine Abdeckung gegen Niederschlag vorhanden sein. Genauso wichtig ist allerdings auch ein Bodenabstand von ca. 20 cm, da die Luft beim Durchströmen des Holzes Feuchtigkeit aufnimmt, schwerer wird und nach unten sinkt. Fehlt der Bodenabstand wird das unten liegende Holz Staunässe aufweisen. Den Holzvorrat bitte nicht direkt an die Hauswand stapeln, es besteht die Gefahr, dass die Luft nicht zirkulieren kann.

Fragen beantwortet die Umweltberaterin des Werra-Meißner-Kreises, Gabriele Maxisch, unter der Rufnummer 05651 302-4751.

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