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Wasserentnahme aus Oberflächengewässer ab sofort verboten

Die Pegelstände der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die Untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) mit sofortiger Wirkung. Dies bedeutet, dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist. Von diesem Verbot bleibt die „Werra“ als Gewässer erster Ordnung bis auf weiteres ausgenommen.

Die aktuellen Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage keine abflussrelevanten Niederschlagsmengen erkennen. Örtliche Regenereignisse und Gewitter können die Situation nur kurzfristig verbessern, tragen jedoch nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserstände in den Gewässern bei. Die Trockenheit belastet die Wasserführung und führt teilweise schon zu einem kompletten Trockenfallen der Gewässer mit entsprechenden Folgen für Pflanzen und Tiere.

Durch die auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) erlassene Allgemeinverfügung sollen die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit geschützt werden.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.

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