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Sammlung von Sonderabfall im Werra-Meißner-Kreis ab dem 9. Oktober 2023

In diesem Jahr beginnt die zweite „Schadstoff-Kleinmengen-Sammlung“ am Montag, den 9. Oktober in Neu-Eichenberg-Hebenshausen und endet am 27. Oktober in Herleshausen-Unhausen. Die Termine können beim Werra-Meißner-Kreis (05651 3024751) oder beim Zweckverband Abfallwirtschaft (05657 98950) telefonisch erfragt werden. Sie sind auch auf der Homepage des Kreises unter www.werra-meissner-kreis.de/schadstoffsammlung abrufbar. Gerne geben auch die örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen Auskunft. 

Eingesammelt werden Sonderabfälle in Kleinmengen aus Haushalten und Kleingewerbe. Unter Sonderabfällen werden insbesondere Chemikalien aus den Bereichen Haus, Garten und Hobby verstanden. Am häufigsten werden Farben, Lacke und Lösungsmittel abgegeben. Pflanzenschutzmittel erreichen ebenfalls häufig das Schadstoffmobil. Aber auch defekte Spraydosen mit Restinhalten oder PU-Schaumdosen können bei der Sonderabfallsammlung entsorgt werden. Es dürfen auch pro Person bis zu zehn Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen abgegeben werden.

Ausgetrocknete Wandfarben (Dispersionsfarben) sind kein Sonderabfall. Sie gehören ausgetrocknet in die Restmülltonne. Geringe Reste von Dispersionsfarben werden häufig abgegeben, verringern aber nur unnötig die Sammelkapazität des Fahrzeuges. Diese Farben können einfach durch Öffnen der Deckel austrocknen. Batterien und Altöl werden auch beim Handel zurückgenommen. Altmedikamente können zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage in Meißner-Weidenhausen abgegeben werden.

Angenommen werden die Sonderabfälle nur in der Abgabe-Verpackung, da das Umfüllen vor Ort nicht möglich ist. Bedenklich ist es, wenn unbekannte Flüssigkeiten in Getränkeflaschen abgegeben werden. Unbekannte Abfälle müssen vor Ort analysiert werden, um sie dem richtigen Entsorgungsweg zu zuordnen. Das bringt zeitliche und gesundheitliche Belastungen für das Fachpersonal mit sich und sollte daher vermieden werden.

Die maximalen Abgabemengen pro Anlieferung betragen je Sammeltour bis zu 100 kg oder 100 Liter in Originalgefäßen von jeweils maximal 20 kg oder 20 Liter. Für private Haushalte ist die Sammlung kostenfrei.

Die Sonderabfälle können an jedem Standort unabhängig vom Wohnort abgeben werden. Auch für den Fall, dass ein Termin nicht passt, vergessen oder verpasst wurde, besteht so noch die Möglichkeit, zu jedem beliebigen Haltepunkt der mobilen Schadstoffsammlung zu

wechseln, um dort die Sonderabfälle abzugeben. Zu den üblichen Öffnungszeiten können die Sonderabfälle auch täglich auf dem Wertstoffhof der Abfallentsorgungsanlage in Meißner-Weidenhausen (05657 919530) abgegeben werden.

Wichtig ist, dass es sich um einen Straftatbestand handelt, wenn Sonderabfälle außerhalb der Sammelzeit einfach an einem Haltepunkt oder an einer anderen Stelle abgestellt werden. Der Sonderabfall muss persönlich übergeben werden. Denn er stellt unter anderem für Kinder eine große Gefahr da. Entsprechende Beobachtungen können der örtlichen Polizei gemeldet werden. 

Wenn man den LKW der Firma Umweltservice Wartburgregion an dem angegebenen Haltepunkt des Fahrplans nicht gleich entdecken kann, sollte man sich etwas umschauen. Manchmal muss der Fahrer wegen einer Baustelle oder parkenden Fahrzeugen etwas entfernt halten. Das Schadstoffmobil kommt aber auf jeden Fall. Die Sammlung ist noch nie ausgefallen. Lesen Sie den abgedruckten Fahrplan aufmerksam, damit Sie nicht zur falschen Zeit am falschen Ort sind!

Beim Sonderabfall gilt, wie bei anderen Abfälle auch: Vermeidung ist die beste Lösung! Es gibt genug Alternativen. So kann man meist umweltfreundliche Produkte erwerben, die später nicht zu Sonderabfällen werden. Werden Chemikalien verwendet, sollte man schon beim Einkauf auf die richtige Menge achten, um das Produkt restlos aufzubrauchen.

Fragen rund um das Thema Abfallwirtschaft können Sie gerne der Umweltberaterin, Frau Maxisch, unter der Rufnummer 05651 3024751, stellen. Auf der Homepage des Kreises steht die Broschüre „Trenn mit“ zur Verfügung.

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